- MiLoG Berechnung pro Fahrer pro Land
- Stundensätze, MiLoG Stundensätze pro Land, Differenzberechnung
- Sammelexport der Dateien in Excel und PDF
Grundstein für das neue MiLoG Modul legte das bereits am 1.1.2015 in Kraft getretene deutsche Mindestlohngesetz, mit welchem ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn brutto je Zeitstunde als generelle Lohnuntergrenze eingeführt wird. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer/innen, die in Deutschland beschäftigt/eingesetzt werden. Die Pflicht zur Bezahlung des ML trifft auch alle ausländischen Arbeitgeber, die im Rahmen von grenzüberschreitenden Dienstleistungen Arbeitnehmer/innen in Deutschland einsetzen, und zwar unabhängig von der Dauer der Dienstleistung. Betroffen sind alle kurzfristigen Dienstleistungen in Deutschland (z. B. Be- und Entladungen in der Güterbeförderung, Personenbeförderungen von und nach Deutschland im Straßen/Schienen/Schiffs/Luftverkehr), ausgenommen davon sind reine Transitfahrten. Begleitend gelten umfassende Melde-, Aufzeichnungs-und Bereithaltungspflichten, deren Einhaltung mit hohen Bußgeldvorschriften sanktioniert ist.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Deutsches Mindestlohngesetz wikipedia
Deutsches Mindestlohngesetz WKO